Einvernehmliche Scheidung – ohne Rosenkrieg
Getrennte Wege. Eine gemeinsame Entscheidung.
Sie und Ihr Ehepartner sind sich über Ihre Trennung einig und möchten Ihre Ehe ohne unnötige Auseinandersetzungen beenden?
Ich begleite Sie persönlich und rechtlich fundiert durch das einvernehmliche Scheidungsverfahren – von der Vorbereitung des Scheidungsantrags bis zum Scheidungstermin.
Bundesweit online. Persönlich im Rheingau, in Eltville bei Wiesbaden.
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Einvernehmliche Scheidung: rechtssicher, diskret, persönlich
Eine einvernehmliche Scheidung muss nicht kompliziert sein. Wenn Sie und Ihr Ehepartner sich über die wesentlichen Fragen Ihrer Trennung verständigt haben, begleite ich Sie zuverlässig durch das Scheidungsverfahren.
Ich erläutere Ihnen die rechtlichen Voraussetzungen, bereite den Scheidungsantrag vor und übernehme Ihre anwaltliche Vertretung vor dem Familiengericht.
Die Vorbereitung und der Austausch der erforderlichen Unterlagen können bequem online erfolgen. Dabei bleiben Sie während des gesamten Verfahrens persönlich von mir betreut.
Mein Anspruch: ein transparenter Ablauf, klare Kommunikation und eine Scheidung ohne unnötige Auseinandersetzungen.
Persönliche anwaltliche Begleitung
Bundesweit online möglich
Klare und transparte Kosten
In der Regel genügt ein Anwalt
Ohne unnötige Auseinandersetzungen
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Wann ist eine einvernehmliche Scheidung möglich?
Wenn die Entscheidung zur Trennung gefallen ist und Sie Ihre Ehe ohne Streit beenden möchten.
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehepartner ihre Ehe beenden möchten und grundsätzlich Einigkeit über die Scheidung besteht.
In der Regel müssen die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt leben. Idealerweise sind die wesentlichen Scheidungsfolgen: insbesondere Unterhalt, Vermögen und Fragen rund um gemeinsame Kinder bereits geklärt.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Scheidung ohne streitige Auseinandersetzung vor dem Familiengericht durchgeführt werden.
Warum sich eine einvernehmliche Lösung lohnt
Weniger Kosten: Meist genügt ein Rechtsanwalt für das Scheidungsverfahren.
Weniger Zeitaufwand: Kein Streit über die Folgen der Trennung und Scheidung.
Weniger Belastung: Unnötige Konflikte werden vermieden.
Mehr Eigenverantwortung: Sie gestalten Ihre Trennung und Scheidung selbstbestimmt.
Ein guter Abschluss. Die Ehe kann enden. Der Respekt vor dem gemeinsamen Leben darf bleiben.
Beide wünschen sich einen unkomplizierten Abschluss ihrer Ehe – ohne weitere Verhandlungen oder unnötige Auseinandersetzungen.
In diesen Fällen übernehme ich den Scheidungsantrag und die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Sie haben sich bereits geeinigt. Ich kümmere mich um die rechtliche Durchführung Ihrer Scheidung.
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Für wen ist eine einvernehmliche Scheidung geeignet?
Sie sind sich einig. Jetzt möchten Sie Ihre Ehe rechtlich beenden.
Eine einvernehmliche Scheidung eignet sich besonders für Ehepaare, die bereits getrennte Wege gehen und keine offenen Streitfragen mehr klären müssen.
Häufig handelt es sich um kürzere Ehen ohne gemeinsame Kinder, in denen beide Ehepartner berufstätig und wirtschaftlich unabhängig sind. Gemeinsames Vermögen ist nicht vorhanden oder seine Aufteilung bereits geregelt.
Beide wünschen sich einen unkomplizierten Abschluss ihrer Ehe – ohne weitere Verhandlungen oder unnötige Auseinandersetzungen.
In diesen Fällen übernehme ich den Scheidungsantrag und die anwaltliche Vertretung im gerichtlichen Scheidungsverfahren.
Sie haben sich bereits geeinigt. Ich kümmere mich um die rechtliche Durchführung Ihrer Scheidung.
Nicht geeignet ist sie, wenn eine Seite bewusst blockiert oder bewusst eskaliert.
Aber wie entsteht Einvernehmen?
Nicht immer sind sich Ehepartner über die Folgen ihrer Trennung bereits einig. Unterschiedliche Vorstellungen über Vermögen, Unterhalt, Immobilien oder die finanzielle Zukunft können einer einvernehmlichen Scheidung zunächst im Wege stehen.
Doch Einvernehmen muss nicht von Anfang an bestehen. Es kann gemeinsam entwickelt werden.
Dafür biete ich verschiedene Wege an: die individuelle anwaltliche Beratung, Mediation und Cooperative Practice sind die zwei Wege dorthin.
Welcher Weg geeignet ist, hängt von Ihrer persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Situation ab. Voraussetzung ist die grundsätzliche Bereitschaft beider Ehepartner, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Ich begleite Sie auf Wunsch vollständig online. Meine Kanzlei arbeitet digital und mit einem weltweiten Partnernetzwerk, z.B. bei internationalen Scheidungen.
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So kann der Weg zur einvernehmlichen Scheidung aussehen
Erstgespräch & Orientierung
Wir klären, ob die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen und welche Unterlagen benötigt werden.
Scheidung vorbereiten
Ich erläutere Ihnen den Ablauf, die voraussichtlichen Kosten und die nächsten Schritte. Die erforderlichen Unterlagen können Sie bequem online übermitteln.
Scheidungsantrag einreichen
Nach Ablauf des Trennungsjahres und Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen reiche ich den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein.
Gerichtliches Verfahren begleiten
Ich begleite Sie durch das gerichtliche Scheidungsverfahren, einschließlich der gegebenenfalls erforderlichen Klärung des Versorgungsausgleichs.
Scheidungstermin & Abschluss
Ich gehe mit Ihnen zum Scheidungstermin und begleite Sie bis zum rechtskräftigen Abschluss Ihrer Scheidung.
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